Die Streiks der GDL haben zu einigem Unmut in der Bevölkerung geführt. Es hat der Gewerkschaft zum Beispiel nicht unbedingt Sympathiepunkte eingebracht, den Ausstand teilweise ausgerechnet in die Ferienzeit zu legen. Inzwischen hat die konkurrierende Bahngewerkschaft EVG ebenfalls ein erstes Säbelrasseln hören lassen. Gibt es bei der Bahn bald Dauerstreik? Diese Vorgänge liefern gute Argumente, den vom Bundesarbeitsgericht vor einigen Jahren verworfenen Grundsatz der Tarifeinheit („ein Betrieb, ein Tarifvertrag“) wiederzubeleben. Wenn im Betrieb nur ein Tarifvertrag gilt, dann ist auch das Streikrisiko grundsätzlich begrenzt. Interessant ist deswegen der jüngst bekannt gewordene Gesetzentwurf zu einem „Tarifeinheitsgesetz“. Lesen Sie in unserem Newsletter unter anderem, welche Konsequenzen er für die Praxis haben kann. Daneben können Sie in unserer Rubrik „Im Blickpunkt“ Wissenswertes zu einem Gesetz nachlesen, das bereits sicher zum 1.1.2015 in Kraft tritt – das zum „Elterngeld plus“.
Neben dem in diesem Jahr so umtriebigen Gesetzgeber sind die seit jeher sehr aktiven Arbeitsgerichte ebenfalls nicht untätig geblieben. Hervorgehoben werden sollen die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur Kündigung wegen geschäftsschädigender Äußerungen auf YouTube, zur Beweislast bei Bewertungen im Zeugnisrechtsstreit und das „Pilotenmützenurteil“, in dem es um Ungleichbehandlung bei Dienstkleidungsvorschriften geht. Weitere interessante Entscheidungsbesprechungen, insbesondere zum Thema „Mehr Urlaub für ältere Arbeitnehmer?“ finden Sie in unserer Rechtsprechungsrubrik.
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