Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 16. November 2017 – 2 AZR 90/17 (A)
Das BAG hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob das EU-Recht dahingehend auszulegen ist, dass im Rahmen der Beurteilung der Anzeigepflicht einer Massenentlassung Leiharbeitnehmer bei der Bestimmung der Zahl der in der Regel im Betrieb tätigen Arbeitnehmer mitzählen können. Weiterlesen